Bedarf

Arbeitskraftabsicherung ist bereits bei einer langwierigen Erkrankung erforderlich, die länger dauert als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Bereits ab dem 43. Tag muss ein Arbeitnehmer mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn das Krankengeld einer Gesetzlichen Krankenkasse beträgt meist lediglich 70% vom Bruttoeinkommen, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Dieser Einkommensverlust lässt sich, abhängig vom Einkommen, oftmals ein oder zwei Monate überbrücken. Bei längeren Krankheiten kann eine Krankentagegeldabsicherung bereits für wenige Euro diese Lücke schließen.

Bei Gutverdienenden, die mit deren Einkommen die sog. Beitragsbemessungsgrenze von jährlich 52.200 € (Wert für 2017) übersteigen, vergrößert sich die Lücke mit jedem Euro, der über dieser Grenze verdient wird.

sichere deine Arbeitskraft, jetzt mit Hahn Consult
Bei dauerhaften Erkrankungen oder nach einem Unfall, der die Arbeitskraft länger einschränkt, gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten.

Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen über 280.000 weitere Fälle hinzu.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welche beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jede angebotene Stelle annehmen, egal wie hoch die bereits erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente - das sind lediglich rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens - gibt es nur, wenn der Erkrankte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer mehr als drei Stunden, aber keine 6 Stunden arbeiten kann, erhält die teilweise Erwerbsminderungsrente von knapp 19 % des letzten Bruttoeinkommens.

Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer dauerhaften Arbeitskrafteinschränkung auf der Hand liegt, wie bei Dachdeckern oder Fliesenlegern. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt häufig, es gäbe kaum ein Szenario, in dem seine Arbeitskraft eingeschränkt werden kann. Aber die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert wird. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Aber auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser einer Berufsunfähigkeit.


jetzt Arbeitskraftabsicherung bei Hahn Consult anfordern
Hahn Consult Individueller Versicherungsservice GmbH ist Partner der VEMA

Folgen Sie uns auf Facebook     Hahn Consult auf Facebook

Hahn Consult - Individueller Versicherungsservice GmbH

  • Logo der Firma Hahn Consult Lindenallee 9
  • Pfeil der Firma Hahn Consult 37308 Heilbad Heiligenstadt
  • Logo der Firma Hahn Consult Indiv. Versicherungsservice Telefon +49 3606 5513-0
  • Hahn Consult Fax +49 3606 5513-20
  • Whatsapp Firma Hahn Consult Indiv. Versicherungsservice GmbH WhatsApp +49 3606 5513-50
  • Hahn Consult Versicherungslösungen info@hahn-consult.eu
  • Hahn Consult GmbH www.hahn.versicherung