Doppelversicherung
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...und dennoch Deckungslücke: Hinsichtlich der Privathaftpflicht war der Inhaber doppelversichert: Im Rahmen der Betriebshaftpflicht und über einen separaten, privaten Vertrag bei einem anderen Versicherer. Dafür hatte er aber für sein vermietetes 6-Familienwohnhaus keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Wenn beispielsweise seine Mieter nicht Schneeräumen und sich ein Passant verletzt oder dessen Habe beim Sturz zu Schaden kommt, haftet der Inhaber mit seinem Privatvermögen.