Krankenzusatzversicherung
Dass fünf nach zwölf zu spät und 100 % nicht immer wirkliche 100 % sind, musste der Freund einer anderen Kundin erfahren. Er hatte Fernsehwerbung gesehen und spontan einen Zahnzusatztarif abgeschlossen, der viel versprach. Als er ein Jahr später die Rechnung für ein Implantat einreichte, wurde lediglich der offene Betrag für den Behandlungsumfang erstattet, den seine Krankenkasse akzeptiert und für den diese zugezahlt hatte. Diese 100 % (Kassenleistung) waren aber deutlich weniger, als 100 % der ihm vorliegenden Rechnung. Unserer Kundin konnten wir einen Tarif empfehlen, der auch privatärztliche Leistungen für Implantate u. ä. mit erstattet.