Bearbeitungsschäden
Schäden, die der Kunde an Werkzeugen verursacht hatte, die ihm zur Veredlung von Auftraggebern überlassen wurden, waren nicht mitversichert. Für solche Bearbeitungsschäden hätte der Betrieb selbst aufkommen müssen.
Die Erstinformation von Hahn Consult Individueller Versicherungsservice GmbH finden Sie hier.
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