Wohngebäude

Ein Kunde, den wir bereits seit mehreren Jahren umfassend betreuen, kaufte ein gebrauchtes Haus bei sich im Ort. Über die Jahre war es gut in Schuss gehalten worden und genoss in den letzten Jahren verschiedene Modernisierungen. Bei Durchsicht der Brandversicherung, die er mit dem Haus übernommen hatte, stellten wir fest, dass der dort angegebene 1914er Wert unmöglich stimmen konnte. Hier waren weder ein Anbau, noch der Ausbau des Dachgeschosses oder die Fotovoltaikanlage nachgemeldet worden. Wir werteten das Haus neu ein und berichtigten den Wert, damit im Schadensfall keine Unterversicherung drohte und die Entschädigungsleistung gekürzt wird.

Überspannungsschäden waren in den alten Bedingungen, die dem ursprünglichen Vertrag zugrunde lagen übrigens auch noch nicht mit abgesichert. Wichtiger Schutz für Leitungswasser-, Sturm- und Elementarschäden fehlt bisher ebenfalls gänzlich. Für die Fotovoltaikanlage entschied sich der Kunde übrigens für den umfangreicheren Schutz einer speziellen Fotovoltaikversicherung, die auch für den Ertragsausfall nach einem Schaden aufkommt.

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