Rechtsschutz
Über eine Empfehlung eines Kunden kam ein junger Mann zu uns, der nach Beendigung seines Studiums für zwei Jahre in München geblieben war, um dort zu arbeiten. Als er einen Job in der alten Heimat gefunden hatte, kündigte er natürlich die Wohnung. Da hinsichtlich des Renovierungsbedarfs der Wohnung unterschiedliche Ansichten zwischen ihm und dem Vermieter bestanden, weigerte sich der Vermieter, die Kaution an ihn zurück zu zahlen. Als der junge Herr keine andere Lösung sah, als einen Anwalt einzuschalten, stellte er fest, dass weder im Rechtsschutz, den er bei einem Automobilclub abgeschlossen hatte, noch im Rechtsschutz, den er über seine Gewerkschaft genoss, entsprechende Deckung bestand. Für den aktuellen Fall konnten wir nur auf die Prozesskostenhilfe bei Gericht verweisen. Für künftige Fälle konnte der Schutz durch uns gerichtet werden.